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Lie­be Tänzer*Innen,
lie­be Eltern,

ab Diens­tag, den 14. Sep­tem­ber 2021 star­ten wir gemein­sam in das neue Schul- und Tanz­jahr. Ich freue mich sehr alle wiederzusehen.

Die regu­lä­ren Klas­sen in Koope­ra­ti­on mit der Tanz­schu­le Vö Heil­bronn und dem Kneipp-Ver­ein Schorn­dorf e. V. fin­den zu den gewohn­ten Zei­ten statt. Zwei neue Klas­sen in Koope­ra­ti­on mit dem Kneipp-Ver­ein Schorndorf

  • Kin­der­bal­lett  ab 4 Jahren
  • Klas­si­sches Bal­lett ab 6 Jahren

star­ten am Mitt­woch, den 15. Sep­tem­ber 2021 von 16:15 Uhr bis 17:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr.

Sämt­li­che Klas­sen kön­nen dem Gesamt­las­sen­plan oder den stand­ort­be­zo­ge­nen Klas­sen­plä­nen ent­nom­men werden.

Die klas­sen­in­ter­nen Berei­che (Klas­sen­in­tern) sind für das neue Tanz­jahr bereits vor­be­rei­tet. Infor­ma­tio­nen, die spe­zi­fisch ein­zel­ne Klas­sen betref­fen, kön­nen dort ein­ge­se­hen wer­den. Die Klas­sen­be­rei­che sind pass­wort­ge­schützt. Soll­ten Sie kei­nen Zugang mehr haben, mel­den Sie sich ger­ne — ich tei­le Ihnen Ihren Zugang selbst­ver­ständ­lich noch­mal mit.

Verordnung des Landes im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Seit Juni 2021 fin­den die Klas­sen wie­der im Prä­senz­un­ter­richt statt. Die aktu­el­len Rah­men­be­din­gun­gen (Stand 16. August 2021) gel­ten für alle Prä­sen­z­an­ge­bo­te von ANNA | TANZ und in Kooperation.
 
Gemäß der aktu­el­len Ver­ord­nung des Lan­des gilt seit Mon­tag, den 16. August 2021 wie­der die 3G-Regel:
 
  • Geimpft
  • Getes­tet
  • Gene­sen
Aus­ge­nom­men von der Test­pflicht sind
 
  • Kin­der bis ein­schließ­lich fünf Jahre,
  • Kin­der die noch nicht ein­ge­schult sind,
  • Schüler*Innen der Grund- und wei­ter­füh­ren­den Schu­len, son­der­päd­ago­gi­schen Bil­dungs- und Bera­tungs­zen­tren (SBBZ) und Berufsschulen.

Der Nach­weis erfolgt hier etwa durch den Schü­ler­aus­weis. Für alle Begleit­per­so­nen gilt eben­falls die 3G-Regel.

Getes­tet: Ein Test­nach­weis darf nicht älter als 24 Stun­den sein.
 
Geimpft: Ein Nach­weis ist vor­zu­le­gen (z. B. Impfpass).
 
Gene­sen: Ein Nach­weis ist vor­zu­le­gen (Gene­sen-Nach­weis).
 
Eine Mund-Nasen-Mas­ke muss beim Betre­ten der Räume/innerhalb der öffent­li­chen Berei­che (auch im Trep­pen­haus) getra­gen wer­den. Zum Tan­zen darf die­se abge­nom­men werden.