Konditionen

Die Kon­di­tio­nen gel­ten für die Ange­bo­te von ANNA | TANZ. Für Ange­bo­te in Koope­ra­ti­on mit Tanzschulen/Vereinen, gel­ten die jewei­li­gen Kon­di­tio­nen der Koope­ra­ti­ons­part­ner — ich infor­mie­re Sie gerne.

Die­se Kon­di­tio­nen regeln das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Anna Gutöhr­lein (ANNA | TANZ) und dem Kun­den für die bestehen­den Angebote/Dienstleistungen, gemäß der Beschrei­bun­gen zu den Angeboten.

Die­se Kon­di­tio­nen gel­ten für sämt­li­che Berei­che von ANNA | TANZ (Anna Gutöhr­lein – Staat­lich aner­kann­te Tanz­päd­ago­gin mit Zusatz Kul­tur­ma­nage­ment) und deren durch­ge­führ­ten Veranstaltungen.

Die Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den gel­ten nicht, auch dann nicht, wenn die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den nicht aus­drück­lich wider­spro­chen wird.

Münd­li­che Neben­ab­re­den bestehen nicht.

Sofern Tei­le der Kon­di­tio­nen der gel­ten­den Rechts­la­ge nicht, nicht mehr oder nicht voll­stän­dig ent­spre­chen, blei­ben übri­ge Tei­le in ihrem Inhalt und ihrer Gül­tig­keit davon unberührt.

Die Kon­di­tio­nen kön­nen auch über die Inter­net­sei­te www.anna-tanz.de ein­ge­se­hen werden.

ANNA | TANZ stellt dem Kun­den Leis­tun­gen für die bestehen­den Angebote/Dienstleistungen, gemäß der Beschrei­bun­gen zu den Ange­bo­ten bereit.

Die Ver­wal­tung von per­sön­li­chen Daten des Teil­neh­men­den erfolgt per elek­tro­ni­scher Daten­ver­ar­bei­tung (EDV). Mit der Spei­che­rung und Wei­ter­ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch Anna Gutöhr­lein (ohne Wei­ter­ga­be an Drit­te) erklärt sich der Teil­neh­men­de mit Unter­schrift oder elek­tro­ni­scher Ein­wil­li­gung bei Vertragsabschluss/elektronischer Buchung einverstanden.

Der Ver­trag zur Leis­tung kommt mit­tels Anna Gutöhr­lein und durch Antrag des Kun­den und Annah­me durch Anna Gutöhr­lein zustande.

Bei Min­der­jäh­ri­gen ist die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung und Unter­schrift der gesetz­li­chen Ver­tre­tung notwendig.

Mit der Anmel­dung zu einem Ange­bot ist der Kun­de verpflichtet

a) die in Rech­nung gestell­ten Entgelte/aktuell gül­ti­ge Gebühr frist­ge­recht per Über­wei­sung zu überweisen;

b) Ände­run­gen zu Namen, Anschrift, Tele­fon­num­mer und E‑Mail-Adres­se unver­züg­lich mit­zu­tei­len, solan­ge das Ver­trags­ver­hält­nis besteht;

c) die zur Ver­fü­gung gestell­ten Räum­lich­kei­ten unter Berück­sich­ti­gung der Haus­ord­nung der Koope­ra­ti­ons­part­ner zu nutzen;

d) zur Ver­fü­gung gestell­te Gegen­stän­de bzw. Eigen­tum von Anna Gutöhr­lein und deren Koope­ra­ti­ons­part­ner pfleg­lich und sach­ge­mäß zu behandeln.

Zugleich wer­den die Kon­di­tio­nen mit Abga­be der Anmel­dung vom Kun­den aner­kannt (ver­pflich­ten­de Zustimmung).

Die Anmel­dung erlaubt außer­dem die Ver­wal­tung (Spei­che­rung und Wei­ter­ver­ar­bei­tung) der ange­ge­be­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten per elek­tro­ni­scher Daten­ver­ar­bei­tung (EDV), ohne Wei­ter­ga­be an Drit­te. Ein nach­träg­li­cher Wider­ruf einer bereits erteil­ten Ein­wil­li­gung kann jeder­zeit an datenschutz@anna-tanz.de erfolgen.

Die Anmel­dung erfolgt mit Über­ga­be der voll­stän­dig aus­ge­füll­ten Anmel­dungs­un­ter­la­gen an den Trai­ner in der jewei­li­gen Klas­se und wird intern an die zustän­di­ge Per­son im Büro­ma­nage­ment zur Ver­ar­bei­tung weitergeleitet.

Erfolgt die Anmel­dung elek­tro­nisch (elek­tro­ni­sche Buchung über das Buchungs­por­tal von ANNA | TANZ) erfolgt mit Absen­den des voll­stän­dig aus­ge­füll­ten For­mu­lars an ANNA | TANZ (Anna Gutöhr­lein) die inter­ne Wei­ter­lei­tung an die zustän­di­ge Per­son im Büro­ma­nage­ment zur Verarbeitung.

Die Ver­trags­lauf­zeit bei wöchent­li­chen Ange­bo­ten besteht bis zur ordent­li­chen Ver­trags­kün­di­gung und ist somit unbefristet.

Bei zeit­lich befris­te­ten Ange­bo­ten ist eine schrift­li­che Kün­di­gung nicht notwendig.

Für Pro­be­tanz­stun­den ist weder ein Anmel­de­for­mu­lar noch eine Gebühr fäl­lig — aus­ge­nom­men Stamm­da­ten­er­he­bung zur Kon­takt­nach­ver­fol­gung im Rah­men der COVID-19-Pandemie.

Ange­bo­ten werden

  • Regu­lä­re Klas­sen, die wöchent­lich stattfinden,
  • För­der­klas­sen (Tanz­för­de­rung) die an zuvor fest­ge­leg­ten Ter­mi­nen stattfinden,
  • Tanz­in­ten­si­ven, die an zuvor fest­ge­leg­ten Ter­mi­nen stattfinden,
  • Kol­la­bo­ra­tio­nen (Projekte/Kooperationen), die in einem zuvor fest­ge­leg­ten Rah­men stattfinden.

Die Ange­bo­te werden

  • als Prä­sen­z­an­ge­bo­te (PRÄSENZ) oder
  • als Online­an­ge­bo­te (ONLINE)

ange­bo­ten. Prä­sen­z­an­ge­bo­te fin­den an den jeweils aus­ge­schrie­be­nen Stand­or­ten statt. Online­an­ge­bo­te fin­den im vir­tu­el­len Tanz­raum von ANNA | TANZ (Zoom) statt.

Die Anzahl an Ter­mi­nen bei zeit­lich befris­te­ten Ange­bo­ten wird je Ange­bot festgelegt.

Des Wei­te­ren kön­nen auf Anfra­ge pri­va­te Trai­nings­ein­hei­ten für unter­schied­li­che Anläs­se erfolgen.

Kurz­fris­ti­ge, zeit­lich begrenz­te Ange­bo­te (z. B. Work­shops) fin­den zu kei­nen bestimm­ten Zei­ten statt und wer­den geson­dert bekanntgegeben.

Die Teil­nah­me an meh­re­ren Ange­bo­ten in der Woche ist mög­lich. Es gel­ten die jewei­li­gen Gebühren.

Schließ­zei­ten: An gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen, in den Schul­fe­ri­en (Baden-Würt­tem­berg) und an Brü­cken­ta­gen fin­den kei­ne regu­lä­ren Ange­bo­te statt. Aus­ge­nom­men sind vor­an­ge­kün­dig­te Feri­en­kur­se oder beson­de­re Veranstaltungen.

Bei Aus­fall von Ange­bo­ten sei­tens ANNA | TANZ, wer­den die­se nach Rück­spra­che mit den Teil­neh­men­den, nach Mög­lich­keit nach­ge­holt oder gege­be­nen­falls die Gebühr zurück­er­stat­tet, sofern die­se bereits bezahlt wor­den ist.

Selbst­ver­schul­de­te Fehl­stun­den kön­nen Rück­spra­che, im Rah­men des Ange­bots, nach Mög­lich­keit nach­ge­holt wer­den. Eine Rück­erstat­tung der Gebühr besteht in die­sem Fall nicht.

ANNA | TANZ behält sich vor Ange­bo­te abzu­sa­gen, zu ver­le­gen oder Klas­sen zusam­men­zu­le­gen, sofern der Geschäfts­be­trieb dies erfordert.

Die aus­ge­schrie­be­nen Gebüh­ren, Kon­di­tio­nen und sämt­li­che Beschrei­bun­gen zu den Ange­bo­ten erfol­gen ohne Gewähr – Ände­run­gen blei­ben vorbehalten.

Die Auf­sichts­pflicht von min­der­jäh­ri­gen Teil­neh­men­den, im Rah­men von Prä­sen­z­an­ge­bo­ten, beginnt mit der Über­ga­be an die Trai­ner, vor Beginn des jewei­li­gen Ange­bots und endet mit Über­ga­be an die erzie­hungs­be­rech­ti­ge Person/gesetzliche Ver­tre­tung nach dem Ange­bot. Außer­halb der fest­ge­leg­ten Angebote/Angebotszeiten und außer­halb der Unter­richts­räum­lich­kei­ten wird kei­ne Auf­sichts­pflicht übernommen.

Online­an­ge­bo­te wer­den über Zoom ange­bo­ten. Mit der Buchung oder mit der Anmel­dung zu einem vir­tu­el­len Ange­bot (Online­an­ge­bot), spä­tes­tens aber mit dem Betre­ten des vir­tu­el­len Tanz­raums (Mee­ting-Raum) akzep­tie­ren Sie die Nut­zungs­be­din­gun­gen von Zoom. Bit­te infor­mie­ren Sie sich.

Eine Auf­sichts­pflicht bei Ange­bo­ten die online statt­fin­den besteht nicht.

Eine Haf­tung bei Ange­bo­ten die online statt­fin­den wird nicht übernommen.

Das Ein­schal­ten der Kame­ra ist min­des­tens zu Beginn des Ange­bots drin­gend erfor­der­lich (Anwe­sen­heits­prü­fung) und beson­ders bei Ange­bo­ten von Min­der­jäh­ri­gen sehr wich­tig. Grund­sätz­lich trägt das Ein­schal­ten der Kame­ra aber zum posi­ti­ven Unter­richts­ab­lauf bei. Ein fach­ge­rech­tes und gesun­des Online­an­ge­bot kann nur gewähr­leis­tet wer­den, wenn die Teil­neh­men­den auch für den Trainer/die Trai­ne­rin sicht­bar sind.

Die Gebüh­ren rich­tet sich nach den Ange­bo­ten von ANNA | TANZ. Für Ange­bo­te in Koope­ra­ti­on gel­ten die jewei­li­gen Gebüh­ren und Kon­di­tio­nen der Kooperationspartner.

Eine Nicht­zah­lung der Gebüh­ren kann in bei­den Fäl­len zum Aus­schluss führen.

Die jeweils fäl­li­ge Gebühr wird nach Anmel­dung zu einem Ange­bot oder nach elek­tro­ni­scher Buchung eines Ange­bots in Rech­nung gestellt und ist frist­ge­recht vor der Teil­nah­me am Ange­bot zu über­wei­sen. Infor­ma­tio­nen zum gewähl­ten Ange­bot, den fäl­li­gen Gebüh­ren, sowie die Bank­ver­bin­dung, sind der Rech­nung zu entnehmen.

Die Kün­di­gungs­fris­ten rich­ten sich nach den Rege­lun­gen von ANNA | TANZ und den jewei­li­gen Kooperationspartnern.

Eine Kün­di­gung kann frist­ge­recht von bei­den Sei­ten erfolgen.

Ruhen­de Teil­nah­me (Pau­se): Eine ruhen­de Teil­nah­me bei regu­lä­ren Ange­bo­ten, mit einer unbe­fris­te­ten Ver­trags­lauf­zeit, kann bei Dar­le­gung beson­de­rer Grün­de und nach Abspra­che in Anspruch genom­men wer­den. Bei Ange­bo­ten von Koope­ra­ti­ons­part­nern ist die Zustim­mung durch den Koope­ra­ti­ons­part­ner erforderlich.

Die ruhen­de Teil­nah­me (Pau­se) muss schrift­lich bean­tragt werden.

Eine Kün­di­gung wäh­rend der ruhen­den Teil­nah­me (Pau­se) ist eben­falls nur zu den jeweils fest­ge­leg­ten Kün­di­gungs­fris­ten möglich.

Nach Ver­trags­en­de bzw. einer aner­kann­ten Kün­di­gung wer­den sämt­li­che per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nach Ablauf der gesetz­li­chen Auf­be­wah­rungs­frist vernichtet.

Sons­ti­ge Ver­ein­ba­run­gen: Abspra­chen über indi­vi­du­el­le Ange­bo­te, kos­ten­lo­se oder ermä­ßig­te Teil­nah­men außer­halb der ver­öf­fent­lich­ten Rabat­te, sowie Ver­schie­bun­gen von Ange­bo­ten, Ter­min­än­de­run­gen, Stor­nie­run­gen von Ange­bo­ten oder Ände­run­gen von Kün­di­gungs­fris­ten kön­nen nicht Ange­stell­te tref­fen, son­dern allein ANNA | TANZ und gege­be­nen­falls die Kooperationspartner.

Abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen: Von die­sen Teil­nah­me­be­din­gun­gen abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen müs­sen schrift­lich abge­fasst wer­den und haben nur in die­ser Form Gültigkeit.

An- und Abrei­se, Auf­ent­halt und Teil­nah­me: Die An- und Abrei­se, sowie der Auf­ent­halt in den Geschäfts- und Trai­nings­räum­lich­kei­ten der Koope­ra­ti­ons­part­ner und die Teil­nah­me an den dor­ti­gen Ange­bo­ten erfolgt auf eige­ne Gefahr.

Bild- und Video­auf­nah­men durch Teil­neh­mer und/oder Gäs­te ist ohne Rück­spra­che mit Anna Gutöhr­lein nicht gestattet.

Gar­de­ro­be und Abla­ge von Klei­dung: Inner­halb der Räum­lich­kei­ten wird für pri­va­tes Eigen­tum im Scha­dens- oder Ver­lust­fall kei­ner­lei Haf­tung übernommen.

Es gel­ten zudem die Haus­ord­nun­gen der jewei­li­gen Koope­ra­ti­ons­part­ner zu den Räum­lich­kei­ten an den jewei­li­gen Standorten.

Ver­stö­ße und Zuwi­der­hand­lun­gen gegen die Haus­ord­nung und die Teil­nah­me­kon­di­tio­nen kön­nen zum Aus­schluss füh­ren, ohne dass eine Erstat­tung der bereits für den Zeit­raum ent­rich­te­ten Gebühr erfolgt.